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Beiträge
Monika (29.09.2011 08:17 Uhr)
  Offenlegung GmbH-Bilanz

Liebe deutsche Kollegen, ich bin jetzt als Österreicher mit folgenden Fragen konfrontiert worden:
- bis wann muss die Offenlegung einer GmbH-Bilanz beim zuständigen Registergericht eingereicht werden
- ist die Eingabe einer Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform noch möglich (habe diese Option nur für Bayern gefunden - benötige aber Infos über Chemnitz und Plauen)
- kann die Meldung mittels ELSTER auch von Österreich aus gemacht werden, und wie käme eine österr. Vertreter zu diesem Zugang
Danke schon im Voraus für eure Hilfe

Udo Binias (11.10.2011 21:07 Uhr)
  Offenlegung GmbH-Bilanz


Offenlegung von Bilanzen (Bilanzhinterlegung), Handelsregisterpublizität


Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen die Jahresabschlüsse der offenlegungspflichtigen Unternehmen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers in elektronischer Form eingereicht werden.

Wenn ein Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht über einen Steuerberater, sondern selbst übermitteln will, so bietet die Internetseite des elektronischen Bundesanzeigers auch ein Online-Formular zur Übermittlung der Daten. Dafür ist eine Registrierung erforderlich. Weitere Informationen, auch zu den Kosten, finden Sie auf den Internetseiten des elektronischen Bundesanzeigers.

Der elekronische Bundesanzeiger stellt ferner Arbeitshilfen für die Veröffentlichung von Unterlagen der Rechnungslegung zur Verfügung.
Siehe: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/offenlegung/


Umsatzsteuererklärung: Abgabe in Papierform ist in Härtefällen möglich
Während die Einreichung einer elektronischen Steuererklärung (ELSTER) für Bürger auf freiwilliger Basis erfolgt, sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits seit 2005 verpflichtet, ihre Voranmeldungen ausschließlich via Internet abzuwickeln. So müssen Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung einreichen.
Diese Neuregelung liegt nach dem Niedersächsischen Finanzgericht innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor, weil der Gesetzgeber der Zumutbarkeit durch eine Härtefallregelung Rechnung getragen hat: Auf Antrag kann das Finanzamt auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Härten liegen insbesondere dann vor, wenn ein Betrieb nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt - denn es gibt keine Pflicht, sich eigens für die ELSTER-Abgabe Hard- und Software anzuschaffen.
Verfügt ein Unternehmer jedoch über die erforderliche technische Ausstattung (sprich über einen internetfähigen Computer), ist er verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Ein zeitlicher Mehraufwand besteht bloß in der Übertragung einzelner Zahlen aus der Buchführung in das ELSTER-Voranmeldungsformular. Aber auch bei der Abgabe in Papierform wäre eine Übertragung der Zahlen auf den herkömmlichen Vordruck nötig.
Das ELSTER-Verfahren ist nicht manipulationsanfälliger als das papiergebundene System. Zwar werden die verwendeten IP-Adressen (Internetprotokoll) über mehrere Monate gespeichert, wodurch bei einer vorsätzlich falschen Übermittlung der Absender ermittelt und nachverfolgt werden kann. Praxisrelevante Missbrauchsfälle sind im Zusammenhang mit dem ELSTER-Verfahren bislang allerdings nicht bekannt.
Hinweis: Ab 2011 müssen Sie als Unternehmer sämtliche Steuererklärungen nebst Jahresabschluss standardmäßig elektronisch übermitteln. Dies spart zwar Papier, verschafft den Finanzämtern aber immer mehr elektronische Daten und damit Kontrollmöglichkeiten, da Auffälligkeiten auf Knopfdruck herausgefiltert werden können.

Udo Binias (11.10.2011 21:12 Uhr)
  Offenlegung GmbH-Bilanz

ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist: Liste der Softwareprodukte

Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter ElsterOnline.
www.elster.de

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