Anerkennung Abschlüsse – Italien

Stand: 04/2011

Anerkennung deutscher Studien – und Berufsabschlüsse in Italien

1. Anerkennung und Zuständigkeiten

2. Anerkennung eines deutschen Schulabschlusses

3. Hochschulzugang mit deutschem Abitur

4. Masterstudium (Laurea specialistica)

5. Zugang zur Promotion („dottorato“)

6. Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse für Berufszugang und Berufsausübung

7. Informationsangebote der Europäischen Union

8. Italienische Informationsstellen

 

1. Anerkennung und Zuständigkeiten

Grundsätzlich zuständig für eine Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Italien sind die Behörden vor Ort. Das Generalkonsulat Neapel kann Ihnen auf Anfrage die entsprechende Adresse des Ministeriums bzw. derjenigen Behörde zur Verfügung stellen, welche in Anerkennungsfragen für Ihren Fall zuständig ist.

Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat Neapel grundsätzlich keine Übersetzungen anfertigt.

Übersetzungen müssen daher bei geeigneten Übersetzern in Auftrag gegeben werden. Besonders für die Übersetzung von Zeugnissen über berufliche Qualifikationen empfiehlt es sich, einen vereidigten Übersetzer zu beauftragen.

Eine Liste mit Adressen steht Ihnen auf der Homepage des Generalkonsulats unter:    http://www.neapel.diplo.de/Vertretung/neapel/it/04/Adressen/Adressen.htmlzum Download bereit. In jedem Fall sollte vor der Abreise aus Deutschland von Schulabgangsbescheinigungen und Abschlussbescheinigungen (Schulabschluss, Ausbildungsabschluss, Studienabschluss) eine Äquivalenzbescheinigung angefertigt werden. Diese erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen italienischen Generalkonsulat in Deutschland.

Eine Liste mit Adressen der zuständigen italienischen Auslandsvertretungen erhalten Sie unter http://www.ambberlino.esteri.it/Ambasciata_Berlino/Menu/Ambasciata/La_rete_consolare/

oder auf

www.esteri.it/MAE/IT/Ministero/LaReteDiplomatica/Ambasciate/default.htm

2. Anerkennung eines deutschen Schulabschlusses

Die Anerkennung schulischer Leistungen, die in Deutschland erbracht wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von  Schulabschlüssen. Bei Leistungen innerhalb einer noch fortzusetzenden Schullaufbahn findet kein formelles Anerkennungsverfahren statt.

Einstufung in das italienische Schulsystem

Generalkonsulat in Deutschland eine „Dichiarazione di Valore“ des Schulabgangszeugnisses anfertigen. Grundsätzlich wird der Schüler gemäß seines Alters in die entsprechende Jahrgangsstufe eingeschult.

Bitte lassen Sie vom zuständigen italienischen Deutsches Generalkonsulat Neapel, Kulturabteilung, Via Crispi, 69, 80121 Napoli

Tel.: 0039-081-24885-11, Fax: 0039-081-7614687, E-Mail: infoneap.diplo.de

können in Italien anerkannt werden, wenn Sie einem italienischen Schulabschluss entsprechen (in allen Bereichen der Sekundarstufen 1 und 2, sowie weiterführenden schulischen Ausbildungen, z.B. einer Berufsschulausbildung). Gesetzlich geregelt wird die Gleichwertigkeit durch das folgende Gesetz: LEGGE 25 gennaio 2006, n.29 „Disposizioni per l’adempimento di obblighi derivanti dall’appartenenza dell’Italia alle Comunita‘ europee. Legge comunitaria 2005” (GU n. 32 del 8-2-2006 – Suppl. Ordinario n.34). Weitere Informationen erteilt Ihnen das für Sie zuständige regionale Schulamt, das “Ufficio Scolastico Regionale“. Eine Liste mit Adressen steht auf der Homepage des italienischen Bildungsministeriums unter  Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen: Deutsche  Schulabschlüssehttp://www.istruzione.it/web/istruzione/usr_index .

3 . Hochschulzugang mit deutschen Bildungsnachweisen

Sofern sich Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten an einer italienischen Universität immatrikulieren möchten, gilt folgendes: Die Studierenden sind generell ihren italienischen Mit-Studierenden gleichgestellt und können sich direkt bei der ausgewählten Universitäten einschreiben bzw. dort die für den Studiengang geltenden Modalitäten für EU-Bürger erfragen (ob z.B. für den Zugang zum Studiengang eine Aufnahmeprüfung bestanden werden muss, ob ein Numerus Clausus besteht, etc.). Es wird Studienbewerbern dringend geraten, sich vor der Abreise aus Deutschland eine „Generalkonsulat ausstellen zu lassen (s. Punkt 1 „Allgemeines“). Weitere Informationen zur Immatrikulation an einer italienischen Universität finden Sie im Internet unter  it/studying/enrollment-degree-prog.html  Dichiarazione di valore“ der Hochschulzugangsberechtigung vom örtlich zuständigen italienischenhttp://www.study-initaly.bzw. unter http://www.cimea.it/default.aspx?IDC=126 (Bachelor).

4. Masterstudium („Laurea specialistica“)

Um Zugang zu weiterführenden Studiengängen – im sogenannten 2. Universitätsbereich – (Laurea Specialistica (LS), an einer Universität in Italien zu erhalten, müssen zunächst die deutschen Studientitel (Bachelor, Diplom, Magister) in Italien anerkannt werden. Die Anfrage ist direkt an die Universität zu richten, an welcher die weiterführenden Studien absolviert werden soll. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter

html#doc2 http://www.study-in-italy.it/studying/eunationals.bzw. unter http://www.cimea.it/default.aspx?IDC=127

5 . Zugang zur Promotion („dottorato“) mit deutschen Hochschulabschlüssen Um den Zugang zur Promotion an einer italienischen Hochschule zu erhalten, müssen zunächst die deutschen Studientitel (Master, Diplom, Magister) in Italien anerkannt werden. Die Anfrage ist direkt an die Universität zu richten, an der die Promotion absolviert werden soll. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

italy.it/studying/eu-nationals.html#doc3

www.cimea.it/default.aspx bzw. unter www.studyin-

6 . Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse für Berufszugang und Berufsausübung

Wer in Deutschland eine berufliche Qualifikation erworben hat, die ihn befähigt vor Ort einen bestimmten Beruf auszuüben, wird diesen Beruf in der Regel auch nach einem Umzug in Italien ausüben wollen. Ist der Beruf in Italien reglementiert, d.h. es existieren präzise Vorschriften für die Zulassung zu diesem Beruf und für dessen Ausübung, so gibt es ein förmliches Verfahren für die Anerkennung. Eine Liste mit anerkennungspflichtigen Berufen finden Sie im Internet unterhttp://www.cimea.it/files/fileusers/Tabella%20professioni_%20EN_Jan09.pdf

Weitere Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen für Berufszugang bzw. Berufsausübung finden Sie unter . www.cimea.it/default.aspx

Bitte beachten Sie: Ist ein Beruf nicht reglementiert, gibt es ein solches Verfahren nicht. Eine Anerkennung ist in diesem Fall weder nötig noch möglich. Die Ausübung eines reglementierten Berufes in Italien ist dagegen nur mit einer behördlichen Anerkennung möglich.

7. Informationsangebote der Europäischen Union

Auf ein Internetangebot der EU sei an dieser Stelle verwiesen, auf den Service „Europe Direct“.

„Europe Direct“ bietet Ihnen zu Beschwerden über unsichere Produkte

vielfältige praktische Hinweise beispielsweise zur Anerkennung von Berufsabschlüssen oder

Der Service ist im Internet unter  (gebührenfrei) unter der Einheitstelefonnummer 00800-67891011 erreichbar.

Eine weitere Hilfe zur Problemlösung bietet das Online-Netzwerk „Solvit“

Ratschläge zur Durchsetzung Ihrer Rechte in Europahttp://europa.eu/europedirect/index_de.htm bzw. telefonisch

ec.europa.eu/solvit/site/about/index_de.htm

8. Italienische Informationsstellen

Offiziele Ansprechpartner für Auskünfte bezüglich der Anerkennung in Italien allgemein sind das italienische Bildungsministerium (MIUR-Ministero dell’Università e della Ricerca) bzw. die CIMEA

– Information Centre on Academic Mobility and Equivalence (das NARIC Zentrum Italiens). Die CIMEA veröffentlicht wichtige Informationen zu Anerkennungsfragen auf ihrer Homepage  http://www.cimea.it

akademischer Abschlüsse zu finden. Die Anschrift lautet:

CIMEA della Fondazione Rui

Viale XXI Aprile, 36

I – 00162 Roma

Tel.: +39-06-86.32.12.81

Fax.: +39-06-86.32.28.45

E-Mail: cimea@fondazionerui.it

Sie hilft aber auch, die entsprechenden Ansprechpartner für eine Anerkennung.

Im Bereich der Anerkennung von Studien- und Ausbildungsabschlüssen für berufsbezogene Zwecke, können weiterführende Informationen – vor allem aber die Ansprechpartner in den zuständigen Ministerien – bei der offiziellen Ansprechpartnerin beim italienischen Ministerrat eingeholt werden:

Presidenza Consiglio Ministri Ministero Coordinamento Politiche Comunitarie – Ufficio II (Mercato interno e competitività) c.a. Lucia Monaco / Maria Giuseppina Castellano Piazza Nicosia, 20
Telefon: +39-06-67.79.53.22
Fax.: +39-06-67795064

E-Mail: lu.monaco@palazzochigi.it / g.castellano@palazzochigi.it


 

Italienische Fachleute, die die Anerkennung ihres Berufsabschlusses in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erlangen wollen, können bei den Informationszentren für die Anerkennung von Berufsabschlüssen des jeweiligen Staates Informationen über die Modalitäten der Anerkennung einholen.
Ausführliche Informationen können bei den italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland oder bei der italienischen NARIC-Stelle CIMEA (Centro d’informazione sulla Mobilità e le Equivalenze Accademiche – Informationszentrum über die akademische Mobilität und Anerkennung),
Fondazione RUI,
v.le XXI Aprile 36 I-00162 Roma
Tel.: +39-06-32-12-81,
Fax: +39-06-86-32-28-45
– E-Mail: cimea@fondazionerui.it Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. – eingeholt werden.

Das CIMEA wurde 1984 eingerichtet und ist ein Dienst der RUI-Stiftung.
Grundlage seiner Tätigkeit ist eine Vereinbarung zwischen dem Miur (Ministerium für Bildung, Hochschulen und Forschung – Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca) und der RUI-Stiftung.
Es ist das italienische Zentrum des NARIC-Netzes („National academic Recognition Information Centres“).
Es verfügt über ein internationales Dokumentationszentrum und einige Fachdatenbanken.
Das CIMEA kann schriftlich, per Telefon, E-Mail oder direkt vor Ort konsultiert werden.
Das CIMEA hat die folgenden Ziele:
– Information der Bürger über die Möglichkeiten und Verfahren der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen
– Beratung von Institutionen über die Vergleichbarkeit ausländischer Berufsabschlüsse zwecks ihrer Anerkennung.

Ansprechpartner:
Dott.Carlo Finocchietti
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zum Zwecke der Berufsausübung in Italien
Auf der Internetseite:
www.miur.it/0002Univer/0052Cooper/0069Titoli/0359Il_ric/0366Ricono/0372Docume/1487Profes.htm
kann eine Übersicht über die in Italien geregelten Berufe und die zuständigen Ämter für die Anerkennung
– gemäß den EG-Richtlinien – von Berufsabschlüssen, die in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union erworben wurden, abgerufen werden.

Internationale Rechtsverordnungen
Neben den oben genannten Richtlinien, die auf den freien Verkehr von Fachleuten und die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen abzielen, haben internationale Regierungsorganisationen auf der Grundlage ihrer jeweiligen institutionellen Zuständigkeiten Vorschriften für die internationale Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen erlassen.
So wurde auf Initiative des Europarats und der UNESCO das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon 1997) verabschiedet.
Mit dem italienischen Gesetz Nr. 148/02 zur Übernahme des Lissabon-Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich wurden zwei wesentliche Neuerungen in das akademische System eingeführt:
die Universitäten sind nur zu Zwecken der Zulassung zu weiterführenden Hochschulkursen und der Erlangung der entsprechenden Abschlüsse dafür zuständig, die Gültigkeit der Studienabschlüsse zu bewerten;
die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse zu anderen Zwecken (beispielsweise, um Zugang zum Öffentlichen Dienst oder zu einem Beruf zu erhalten) muss durch die zuständigen staatlichen Verwaltungen vorgenommen werden (übergangsweise wird diese Zuständigkeit durch die Universitäten wahrgenommen).

Hier können Informationen eingeholt werden
Die Gemeinschaftsinitiative „Bürger Europas“ stellt eine Reihe von Informationsinstrumenten bereit.
1. Unter der gebührenfreien Rufnummer 800-876166 beantwortet ein italienischer Berater Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen (er erteilt mündliche Vorabinformationen, wobei schriftliche Unterlagen auf Wunsch zugesandt werden).
2. Leitfäden
Um Bürgern, die vorübergehend oder endgültig ihr Land verlassen und in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ziehen wollen, eine Orientierungshilfe zu geben, wurden Leitfäden und Kurzübersichten erstellt, in denen die Möglichkeiten zum Studium und zur Forschung, zur Arbeit und zur Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat sowie die Modalitäten der Anerkennung von Berufsabschlüssen erläutert werden.
Die Leitfäden gibt es zu jedem Land und in allen Sprachen der Union.
Sie können kostenlos zum Nulltarif unter der Rufnummer 800-876166 angefordert werden.

3. Internet
Über das Europaportal „Your Europe“

4. Informationszentrum über die Anerkennung von Berufsabschlüssen
Ausführlichere Informationen über die Anerkennung von Berufsabschlüssen in Italien,
die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden, sind bei der folgenden Behörde erhältlich,
die insbesondere für die Anwendung der EWG-Richtlinien, sowohl der 6 Sektorenrichtlinien
als auch der 2 allgemeinen Richtlinien (Richtlinie 89/48/EWG und 92/51/EWG),
zuständig ist:
Presidenza del Consiglio dei Ministri – Dipartimento per il Coordinamento delle Politiche Comunitarie
(Amt des Ministerpräsidenten (Regierungskanzlei)
– Ressort für die Koordinierung der Gemeinschaftspolitiken
Via Giardino Theodoli,
66 – I – 00186 Roma
– Tel.: + 39- 06-67 791
Ansprechpartner: Prof.ssa Armanda BIANCHI CONTI
Tel. +39 06 67795322
Fax: + 39-06-6779 / 5322
+ 39-06-6779 / 5326

Quelle: EURES

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