Prüfungen

National Deutschland

Anforderungen an die Bilanzbuchhalterprüfung
BC Ausgabe 12-07, von Heinz Schwiete

Ausgangslage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „geprüfter Bilanzbuchalter/geprüfte Bilanzbuchhalterin“ am 18.10.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBI I 2007, Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 29.10.2007, S. 2485 ff.). Damit ist diese Verordnung (VO) in Kraft getreten.

Der Schwierigkeitsgrad der neuen Prüfung bzw. das Anforderungsprofil an die Prüfungsteilnehmer(innen) wurde den Erfordernissen der Wirtschaft – besonders mit Blick auf den internationalen Geschäftsverkehr – angepasst.

In Klein- und mittelständischen Unternehmen wird der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in den nächsten Jahren deutlich wachsen (siehe hierzu u.a. Köhler: Prozessoptimierung im Rechnungswesen: Prüfkriterien mit Praxishinweisen, in: BC 10/2007, S. 277 ff.). Die neue Rechtsverordnung trägt dieser Nachfrage Rechnung.

 Prüfungsteil A:

Handlungsbereiche:

1.      Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung

Der/die Prüfungsteilnehmer(in) hat den Nachweis zu erbringen, ob die kostentheoretischen Grundlagen beherrscht werden und geeignete Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung für unterschiedliche Controllingziele eingesetzt werden können (z.B. verursachungsgerechte Gemeinkostenverrechnung). Gegenüber der bisherigen Verordnung sind Ansatzpunkte und Instrumente des Kostenmanagements (Produkt-, Prozess-, ressourcenorientiertes Kostenmanagement) ergänzt worden.

2.      Finanzwirtschaftliches Management

Neben klassischen Finanzierungsinstrumenten (z.B. Investitionsrechnung, Liquiditätsplanung, Tilgungsfähigkeitsberechnung) liegt der Schwerpunkt in diesem Bereich neuerdings auf dem Gebiet des internationalen Finanzmanagements, d.h. die zielgerichtete Steuerung der internationalen Zahlungsströme eines Unternehmens (z.B. internationale Kapitalmärkte, Devisenmärkte, International Commercial Terms etc.).

Prüfungsteil B:

Handlungsbereiche 1 bis 4:

1+ 2. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen nach nationalem und internationalem Recht

Prüfungsteilnehmer sollen nicht nur die Fähigkeit nachweisen, Zwischen- und Jahresabschlüsse nach nationalem Recht (handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften), sondern auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen können. Hintergrund: Die auf nationaler Ebene geltenden materiellen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden zunehmend den internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BILReG) ist dies in Deutschland ansatzweise schon geschehen (siehe Frye, BC 1/2005, S. 10 ff.) und wird im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt (vgl. BC 11/2007, S. VIII ff.).

3. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Zusätzlich aufgenommen wurde der Bereich des internationalen Steuerrechts. Hierzu zählen u.a.

·         grundlegende Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,

·         Aufbau und Systematik des OECD-Musterabkommen  zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA ,engl.: Organisation for Economic Cooperation and Development),

·         Grundzüge des Außensteuergesetzes (AStG).

Diese sollen das Berufsbild des Bilanzbuchhalters im internationalen Verkehr stärken. Weiterhin wurden umsatzsteuerliche Vorschriften im Bereich des EU-Umsatzsteuerrechts aufgenommen (sog. Dreiecksgeschäfte). Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (vgl. u.a. BC 7/2007 und BC 9/2007), das bislang im Rahmenplan noch keine Berücksichtigung finden konnte, wird für zusätzliche Komplizierung sorgen.

4. Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen

Die Fähigkeiten, Berechnungen durchzuführen, Vorschläge und Pläne aller Art auszuarbeiten, den Jahresabschluss, insbesondere hinsichtlich der Bonitätsanforderungen, zu analysieren sowie steuernd auf einen optimalen Jahresabschluss einwirken zu können, sind Bestandteile dieses Handlungsbereiches.

Neu aufgenommen wurden Inhalte und Ziele der aktuellen Eigenkapitalrichtlinien für Banken (Basel II) und deren Auswirkungen bezüglich des Ratings für Unternehmen, was insbesondere von der Kreditwirtschaft begrüßt werden dürfte.

Prüfungsteil A und B umfassen im Rahmenplan insgesamt 800 bzw. 960 Unterrichtsstunden. Zusätzlich erfolgt die mündliche Prüfung.


Prüfungsteil „Optionale Qualifikation“

Handlungsbereich Organisations- und Führungsaufgaben

Auf vielfachen Wunsch aus der Wirtschaft ist dieser Handlungsbereich in die neue Prüfungsordnung aufgenommen worden (siehe § 9 der Verordnung).

Bilanzbuchhalter – auch solche nach früherem Recht – haben die Möglichkeit, sich für Organisations- und Führungsaufgaben durch eine Zusatzprüfung zu qualifizieren. Wesentliche Qualifikationsinhalte sind:

·         Managementmodelle und Managementinstrumente einsetzen,

·         Organisationsentwicklung und Personalentwicklung verstehen und gestalten,

·         Moderation, Kommunikation und Konfliktmanagement beherrschen,

·         Einsatz effizienter Zeit- und Selbstmanagementmethoden,

·         Planen, Leiten und finanzwirtschaftliche Kontrolle von Projekten,

·         Selbstständigkeit planen; eine Geschäftsidee entwickeln; einen Geschäftsplan erstellen,

·         entscheidungsrelevante Informationen für eine Unternehmensübernahme beschaffen, aufbereiten und analysieren.

Hierfür sind im Rahmenplan 160 Unterrichtsstunden vorgesehen. Über das Bestehen dieser Zusatzqualifikation wird von den Industrie- und Handelskammern eine Bescheinigung ausgestellt. Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.

Konzeption mit Stundenempfehlung

Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Lern- und Arbeitsmethodik                                              10 UStd.

I. Prüfungsteil A

1.         Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung      80 UStd.

2.         Finanzwirtschaftliches Management                        120 UStd.

 II. Prüfungsteil B

3.         Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichtsnach nationalem Recht    230 UStd.

4.         Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards

– Grundteil                                                                   60 UStd.

– Hauptteil (bis 30.06.2010 optional)                           120 UStd.

5.         Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre                     180 UStd.

6.         Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen             80 UStd.

Gesamtstunden

– bis 30. Juni 2010                                                               800 UStd.

– ab 1. Juli 2010                                                                   920 UStd.

III. Optionale Qualifikationen

7.         Organisations- und Führungsaufgaben                       160 UStd.

 

International