Fakten zur Selbständigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Funktion als Beiratsmitglied des BVBC und langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises der Selbständigen im BVBC erlaube ich mir, hier noch mal die Fakten, (kleinen) Erfolge und bestehenden Probleme darzustellen.

1.)     Die selbständigen Bilanzbuchhalter in Deutschland dürfen nur

– laufende Geschäftsvorfälle kontieren und buchen

– laufende Lohnabrechnungen erstellen

– Lohnsteueranmeldungen erstellen und abgeben

– Betriebswirtschaftliche Beratung erbringen und Kostenrechnung

 

Sie dürfen nicht:

– Steuererklärungen erstellen, egal wie groß der Betrieb des Kunden ist

– UST-VA erstellen

– Buchhaltungen einrichten

– Abschlussarbeiten erstellen.

 

2.)     Seit Jahren (und bis heute unverändert) fordern wir die Freigabe

– der Einrichtung der Buchhaltung

– der UST-VA

– der vorbereitenden Abschlussarbeiten.

 

3.)     Da es aufgrund der o.g. Einschränkungen schwierig und oft sehr langwierig ist, bis man sich eine tragfähige Existenz aufgebaut hat, waren viele selbständige Bilanzbuchhalter daran interessiert, als freie Mitarbeiter bei Steuerberatern tätig zu sein. Dadurch konnten sie freie Kapazitäten ausfüllen und hatten gleichzeitig die Möglichkeit, ihr steuerlichen Wissen up-to-date zu halten.

4.)     Um die Berufsgruppe möglichst klein zu halten, hat die Bundessteuerberaterkammer in ihre Satzung einen Paragraf aufgenommen, der es den Steuerberatern verboten hat, selbständige Bilanzbuchhalter zu beschäftigen.

5.)     Gegen dieses Verbot haben wir uns seit Jahren gewehrt, denn es hat den selbständigen Bilanzbuchhaltern einen wichtigen Kundenkreis weggenommen.

6.)     Durch Einschaltung der EU-Wettbewerbskommision und des Bundeskartellamtes ist nun die Steuerberaterkammer gezwungen worden, die freie Mitarbeit von selbständigen Bilanzbuchhaltern bei Steuerberatern zu erlauben.

7.)     Für uns ist das ein wichtiger Erfolg:

– weil wir auch auf politischer Ebene gezeigt haben, dass wir zu kämpfen verstehen und dass die Steuerberater nicht immer automatisch im Recht sind.

– da die selbständigen Bilanzbuchhalter einen großen Kundenkreis gewonnen haben

– weil die selbständigen Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter bei Steuerberatern auch Steuererklärungen und Abschlüsse erstellen dürfen. Die fachliche Weisungsgebundenheit hat da keinen Einfluss. Sie muss lediglich gegeben sein aus versicherungsrechtlichen Gründen und aus berufsrechtlichen Gründen der Steuerberater. Die Steuerberater stellen damit gegenüber ihren Mandaten sicher, dass Sie (also die Auftragnehmer) die fachlichen Entscheidungen getroffen haben. In der Regel wird es sich dabei um grundlegende Regeln handeln, wie z.B. „einen möglichst steuersparenden Abschluß erstellen“ oder „Gewinnmaximierung, damit das Rating sich verbessert“.

8.)     Wenn es erst einmal in größerer Zahl Verträge zwischen Steuerberatern und selbständigen Bilanzbuchhaltern geben wird, haben wir ein guten Argument für unsre hohe Qualifikation in der Hand. Die Steuerberaterkammern behaupten ja immer, wir seien nicht ausreichend qualifiziert für Abschlüsse und Steuererklärungen, wenn sie uns aber jetzt selber damit beauftragen…

9.)     Unabhängig von diesem Erfolg, der politisch (und für unsere Mitglieder auch moralisch) ausgesprochen wichtig war, kämpfen wir um eine umfassende Erweiterung unserer Befugnisse. Einer der nächsten Schritte soll das Kooperationsmodell mit Österreich sein. Damit können wir dann aufzeigen, dass unsinnige Insellösungen in Deutschland in einem europäischen Umfeld nicht mehr haltbar sind. Dazu hoffen wir sehr auf Ihre Unterstützung!

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in das Dunkel bringen, die Vorgänge sind ja nicht immer so ganz einfach zu durchschauen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nadja Ginster