Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Investitionsabzugsbetrag

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde § 7g EStG neu gefasst. Er sieht einen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben vor. Die bisherigen Regelungen zu Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sind ausgelaufen. Bedeutsam war diese Änderung insbesondere für Existenzgründer, da eine mit der damaligen Ansparabschreibung für Existenzgründer vergleichbare Sonderregelung nicht mehr existiert.

Die Voraussetzungen zur Bildung des Investitionsabzugsbetrages, für welche Wirtschaftsgüter in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann. Die begünstigten Betriebe, die begünstigten Wirtschaftsgüter und die Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen werden in § 7g EStG n.F. definiert.

Der Investitionsabzugsbetrag ist außerhalb der Bilanz bzw. außerhalb der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Damit ist die buchmäßige Bildung in der Bilanz entfallen; es reicht aus, wenn ein Tableau über die voraussichtlichen künftigen Investitionen aufgestellt wird.

Ab 2009 sind durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets ‚Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung‘ (Konjunkturpaket I) weitere Verbesserungen umgesetzt worden.
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